Schulgeldordnung mit Beitragstabelle
Schulgeldordnung
Die Festlegung des Schulgeldes erfolgt im Rahmen eines vertraulichen Finanzgespräches unter Vorlage der Einkommensnachweise (Steuerbescheid) bzw. des Bescheids über Bezug von ALG-I/ ALG-II-Leistungen der Erziehungsberechtigten. Der Beitrag des Schulgeldes wird aus der Beitragstabelle ermittelt und beträgt mindestens 85 € im Monat.
Das Schulgeld wird um 25 % für ein erstes Geschwisterkind, 50 % für ein zweites, 75 % für ein drittes und 100 % für alle weiteren gemindert, sofern die Kinder gleichzeitig unsere Schule besuchen. Auf die Geschwisterermäßigung wird bei Vertragsabschluss hingewiesen.