Schulgeldordnung mit Beitragstabelle

Schulgeldordnung

Die Festlegung des Schulgeldes erfolgt im Rahmen eines vertraulichen Finanzgespräches unter Vorlage der Einkommensnachweise (Steuerbescheid) bzw. des Bescheids über Bezug von ALG-I/ ALG-II-Leistungen der Erziehungsberechtigten. Der Beitrag des Schulgeldes wird aus der Beitragstabelle ermittelt und beträgt mindestens 85 € im Monat.

Das Schulgeld wird um 25 % für ein erstes Geschwisterkind, 50 % für ein zweites, 75 % für ein drittes und 100 % für alle weiteren gemindert, sofern die Kinder gleichzeitig unsere Schule besuchen. Auf die Geschwisterermäßigung wird bei Vertragsabschluss hingewiesen.

Beitragstabelle - Monatsbeitrag zum schulgeld

* JBE: Jahresbruttoeinkommen

Im 1. Schuljahr nach der Aufnahme beträgt der monatliche Beitrag für das 1.Kind (für Familien mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 30.000 €) 66 €.

Aufnahmegebühr

Zum Schuleintritt erhebt die Freie Schule Windrose eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 400 € pro Kind, die mit Abschluss des Schulvertrages zu zahlen ist.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir gemäß Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland keine „Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern“ vornehmen. Die Aufnahme an unserer Schule erfolgt „einkommensblind“.

Die Schulgeldhöhe ist abhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern. Auf Antrag und unter Nachweis der Besitzverhältnisse sind bei besonderen Härtefällen eine Ermäßigung oder ein Erlass des Schulgeldes möglich.